
Platz für ein Eidgenössisches
Der geplante Arenastandort liegt auf dem Flugplatz Raron zwischen Raron und Visp. Das weitgehend flache Gelände bietet die Dimensionen, die ein ESAF benötigt – und kann dabei auf einen grossen Teil bestehender Infrastruktur zurückgreifen.
Die Arena
Nüssli (Schweiz) AG hat die technische Machbarkeit einer Arena auf dem Flugplatz Raron bestätigt. Gemäss aktuellem Planungsstand ist eine Kapazität von bis zu 58’000 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich.
bis zu 58’000
Plätze in der Arena
bestätigt
technische Machbarkeit durch Nüssli (Schweiz) AG
Bestehende asphaltierte Flächen reduzieren den zusätzlichen Befestigungsbedarf, verkürzen Einrichtungszeiten und begrenzen Eingriffe in den Boden.
Rund 150 Hektaren Grundperimeter
Für das Fest steht ein Grundperimeter von rund 150 Hektaren zur Verfügung. Damit wird die Mindestanforderung von 60 Hektaren deutlich übertroffen. Rund um die Arena sind Athletendorf, Festbereich, Logistik, Sanitäranlagen, Promotion, Verpflegung, Parkierung und Camping eingeplant.
rund 150 ha
Grundperimeter
60 ha
Mindestanforderung
Die Schwingergasse
Die Start- und Landebahn des Flugplatzes bildet die zentrale Achse des Festgeländes. Entlang einer rund 1,6 Kilometer langen Schwingergasse sind Marktstände und Festinfrastruktur vorgesehen.
rund 1,6 km
zentrale Festachse
Infrastruktur, die bereits vorhanden ist
Das Gelände ist für Strom, Wasser, Abwasser und Kommunikation erschlossen. Mehrere Glasfaseranschlüsse ermöglichen eine leistungsfähige Versorgung für Medien, Telekommunikation und Blaulichtorganisationen.
Bestehende Erschliessungen sind ein wesentlicher Vorteil des Standorts: Vieles muss nicht neu gebaut, sondern sinnvoll genutzt werden.

Boden und Natur
Bei der Perimeterwahl wurden Naturschutzgebiete, dicht bewaldete Flächen und weitere sensible Bereiche gezielt berücksichtigt. Gespräche mit Gemeinden, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Bewirtschaftenden wurden geführt. Schriftliche Nutzungszusagen und eine detaillierte Parzellenübersicht liegen vor.
Ein Bodenschutz- und Entschädigungskonzept bildet die Grundlage für die weiteren Nutzungsverträge.